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»Verfügungsberechtigt im Sinne des § 14 Abs. 1 WBewG ist derjenige, der nach bürgerlichem Recht zur Vermietung des zuzuteilenden Wohnraums berechtigt ist. Das ist bei der Einliegerwohnung eines Siedlungshauses der Siedler, nicht das Siedlungsunternehmen.«
Vorinstanz: OVG Nordrhein-Westfalen, Vorinstanz: I. LVG Düsseldorf, BVerwGE 3, 360 [...]