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BayObLG (2Z BR 108/99) | Datum: 14.10.1999
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von dem weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die Wohnungseigentümer beschlossen am 31.7.1998 mit Mehrheit, daß 'die [...]