Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
BGH (VIII ARZ 2/84) | Datum: 03.10.1984
I. Der Kläger bewohnt aufgrund eines mit der Beklagten abgeschlossenen Mietvertrages vom 20. August 1981 eine etwa 200 qm große Sechs-Zimmer-Wohnung in deren Haus in Berlin. Nach dem Mietvertrag war es ihm gestattet, [...]