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OLG Karlsruhe (3 RE-Miet 1/83) | Datum: 30.03.1983
I. Der Kläger hat mit seiner Ehefrau seit 1978 eine Wohnung im Hause des Beklagten gemietet. Der schriftliche Formularmietvertrag enthält in § 24.2 folgende Bestimmung: Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen gelten [...]