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VG Freiburg (4 K 184/13) | Datum: 19.03.2013
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 7.500,-- € festgesetzt. Mit [...]