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BGH (VIII ZR 244/90) | Datum: 19.06.1991
Die Klägerin, eine Sparkasse, macht gegen den Beklagten aus abgetretenem Recht eine Forderung in Höhe von 12.624 DM geltend. Inhaberin des Anspruchs, einer Kaufpreisforderung für gelieferte Autotelefone, war [...]