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LG Hildesheim (1 S 37/89) | Datum: 14.09.1989
Durch die angefochtene Entscheidung ist der Beklagte verurteilt worden, einer Erhöhung des von ihm an die Klägerin zu zahlenden Wohnraummietzinses um monatlich 28,70 DM zuzustimmen. Auf die hiergegen gerichtete [...]