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LG Bochum (5 T 6/89) | Datum: 11.04.1989
»... Im Fall des § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB , der aufgrund des am 25. 1. 1989 bei der Kl. eingegangenen Schreibens der Stadt B. Anwendung findet, da sich die Stadt B. zur Übernahme der Mietzinsrückstände und .. auch zur [...]