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AG Düren (5 C 499/88) | Datum: 07.03.1989
Aufgrund des Mietvertrages vom 23.11.1985 haben die Beklagten eine Wohnung im Hause des Klägers, In der Klaus 22, in Langerwehe gemietet. Der monatliche Kaltmietzins beträgt 420,00 DM. An Nebenkostenvorauszahlung sind [...]