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AG Berlin Charlottenburg (5 C 304/89) | Datum: 14.08.1989
Die Klägerin verlangt von den Beklagten Räumung und Herausgabe von Wohnraum aufgrund einer fristlosen Kündigung vom 21. März 1989. Sie ist Eigentümerin des Hauses. Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung im Hause der [...]