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AG Mainz (8 C 441/86) | Datum: 10.09.1986
(a-b) »Zwar ist das AG gem. § 29 a ZPO für die Klagen auf Räumung von Wohnraum unabhängig vom Streitwert ausschließlich zuständig. Dies gilt nicht nur für den vertraglichen Anspruch auf Räumung von Wohnraum aus [...]