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LG München II (31 S 17622/02) | Datum: 26.02.2004
Entscheidungsgrunde: Die zulässige Berufung der Klägerin ist nicht begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf einen Kostenvorschuss zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Um Wiederholungen [...]