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FG Berlin (6 K 6129/98) | Datum: 17.01.2001
Der BFH erkennt allerdings solche Vereinbarungen an, wenn den Kindern die geschenkten Gelder zur freien Verfügung stehen. Es dürfen keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Gelder unter einer Bedingung oder sonst [...]