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BGH (VIII ARZ 1/93) | Datum: 14.07.1993
I. Die beklagten Eheleute haben 1976 oder 1977 mündlich eine Wohnung in K. angemietet. Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der früheren Vermieterin. Die Wohnung ist unter Berücksichtigung von Dachschrägen etwa 30 groß [...]