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AG Hildesheim (21 C 36/87) | Datum: 14.04.1987
»Mit der Beendigung des Mietverhältnisses ist grundsätzlich die Gesellschaft als frühere Vermieterin zur Rückzahlung der Mietsicherheit verpflichtet .. . Für die Unmöglichkeit der Zahlung durch die in Konkurs [...]