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LG Mönchengladbach (5 S 141/80) | Datum: 18.11.1980
Die Berufung ist zulässig, hat jedoch keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat die Beklagten zu Recht zur Räumung und Herausgabe des dem Kläger gehörenden Hauses verurteilt. Das zwischen den Parteien begründete [...]