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LG Waldshut-Tiengen (1 S 39/96) | Datum: 12.08.1996
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist über die Kosten gem. § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem [...]