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OLG Köln (16 Wx 88/96) | Datum: 07.06.1996
Die Wohnung der AntrG. liegt im Erdgeschoß der Wohnanlage. Zur Anlage gehören auch Gartenflächen zur Sondernutzung. Das Sondernutzungsrecht der AntrG. umfaßt den an ihre Terrasse angrenzenden Gartenteil. Dort steht [...]