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LG Bad Kreuznach (2 T 48/88) | Datum: 20.05.1988
Die gemäß § 9 Abs. 2 BRAGO zulässige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger erweist sich als unbegründet. Zu Recht hat das Amtsgericht den Streitwert für das vorliegende Verfahren in Anwendung von § 16 GKG [...]