Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Hamm (15 W 46/85) | Datum: 16.04.1985
Der Senat führt u. a. aus: Da das Grundrecht auf Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses (Art. 10 GG ) auch im Verhältnis zwischen Mündel und Vormund zu beachten sei und auch dem Entmündigten zustehe, bedürfe es zu [...]