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OVG Rheinland-Pfalz (6 A 10696/14.OVG) | Datum: 16.01.2015
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von [...]
OVG Rheinland-Pfalz (8 B 11248/21.OVG) | Datum: 24.11.2021
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 22. September 2021 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. [...]