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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 23.10.2001

4 U 90/01

Normen:
VVG § 158 S. l

Fundstellen:
NJW-RR 2002, 454
OLGReport-Düsseldorf 2002, 231

Die Berufung bleibt erfolglos. Der Antrag des Klägers, die Erledigung der Hauptsache festzustellen, ist unbegründet. Die gegen die beklagte Versicherungsgesellschaft gerichtete Klage war von vornherein nicht begründet. [...]
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