»... Überwiegend wird angenommen, daß Stimmenthaltungen in Wohnungseigentümerversammlungen wie Ablehnungen zu zählen sind (vgl. OLG Celle in NJW 58, 307; KG in NJW 78, 1439 [hier: I (152) 69 b]; BayObLG in Rpfleger 79, [...]
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