Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Gebrauchsspuren?
Das Landgericht Wiesbaden hat das Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden über eine Schadensersatzklage eines Vermieters bestätigt. Demnach hat ein Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Ersatzanspruch gegen den Mieter wegen gewöhnlicher Gebrauchsspuren in der Wohnung. Im Streitfall ging es um Einkerbungen im Laminatboden und Verfärbungen des Teppichbodens.
Rauchmelder: Einbau durch Vermieter und Betretungsrecht
Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters für den Einbau von Rauchmeldern betreten. Das Amtsgericht München hat vor diesem Hintergrund Mieter verurteilt die Montage von Rauchmeldern nach mindestens einwöchiger Vorankündigung in allen betreffenden Räumen zu dulden. Einen Anspruch auf einen Einbau durch einen Fachbetrieb auf Kosten des Vermieters haben Mieter demnach nicht.
Der vergessene Rauchmelder
Das Amtsgericht Hannover hat über eine Klage wegen eines in einer Zwischendecke vergessenen Rauchmelders entschieden. Mieter hatten das Signalgeräusch des nach Renovierungsarbeiten verdeckten Rauchmelders wahrgenommen. Schadensersatzansprüche der Eigentümerin gegen einen Handwerker für die Kosten der nachträglichen Demontage und eine Mietminderung lehnte das Gericht aber ab.
Keine Räumungsfrist bei eigenmächtigem Einzug
Das Amtsgericht München hat ein Ehepaar zur Herausgabe einer Einzimmerwohnung an die klagende Eigentümerin verurteilt und dabei die Gewährung einer Räumungsfrist verweigert. Hintergrund war ein ungenehmigter Einzug des Paares und seiner zwei Kinder. Ein Mietvertrag mit der Eigentümerin bestand nicht. Trotzdem war die Familie eingezogen und hatte sogar das Türschloss ausgewechselt.
Freier Zugang zur Waschküche
Mietern, die nach Auffassung des Vermieters unangemessenen Gebrauch vom Trocken- oder Waschraum machen, darf nicht einseitig der Zugang zu diesen Räumen eingeschränkt werden. So darf den Mietern nicht etwa aufgegeben werden, den Schlüssel jeweils bei der Verwaltung abzuholen. Das Amtsgericht München verurteilte eine Vermieterin, die erforderlichen Schlüsse an die Mieter auszuhändigen.
Parabolantenne auf dem Balkon
Das Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon ist ein zulässiger Mietgebrauch, wenn die Rechte der Vermieterin nicht nennenswert beeinträchtigt werden. Das Amtsgericht München hat in einem Streitfall festgestellt, dass eine Parabolantenne, mit der ausländische Fernsehprogramme empfangen werden sollten, weder optisch noch baulich eine relevante Beeinträchtigung des Gebäudes darstellte
Mietmängel und Verbraucherinsolvenz
Der BGH hat entschieden, ob der Vermieter in der Verbraucherinsolvenz des Mieters eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach der „Freigabe“ des Mietverhältnisses seitens des Insolvenzverwalters auf Mietrückstände stützen kann, die bereits vor der Insolvenzantragstellung entstanden sind. Außerdem hat der BGH das Verhältnis von Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht näher bestimmt.
Gebäudeversicherung: Mieterrechte bei selbstverschuldeten Schäden
Der BGH hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen kann, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat. Die Richter klärten auch, inwieweit dem Mieter ein Minderungsrecht zusteht.
Neues zur Interessenabwägung bei der Frage der Beseitigung einer Parabolantenne
Ist eine angemessene Zahl von Programmen aus dem jeweiligen Heimatland nur über eine Parabolantenne zu empfangen, so ist das Interesse der ausländischen Mieter am Empfang von Rundfunkprogrammen ihres Heimatlandes bei der Abwägung mit den Eigentümerinteressen des Vermieters zu berücksichtigen.
Kein Musikunterricht in der Mietwohnung
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter zu erlauben, in der Mietwohnung gewerblich Musikunterricht zu erteilen, wenn offensichtlich ist, dass die Mieter oder die Mietsache von der gewerblichen Nutzung beeinträchtigt werden.