Keine Haftung für Sturz des erschrockenen Mieters
Ein Vermieter haftet nicht dafür, dass eine Mieterin infolge des Schrecks über den Lärm eines heruntergefallenen Rollos stürzt. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden. Danach fehlt es in einem solchen Fall am adäquaten Zurechnungszusammenhang zwischen einer möglichen Pflichtverletzung und einer Verletzung – eine solche Reaktion gehört demnach zum allgemeinen Lebensrisiko.
Räum- und Streupflicht des Vermieters
Der BGH hat entschieden, dass ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem von der Gemeinde nicht die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen wurde, regelmäßig nicht verpflichtet ist, über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen. Einen schmalen, nicht geräumten Streifen des Gehwegs zu überqueren, kann dann zumutbar sein.
Maklerangaben zum Energieverbrauch in Immobilienanzeigen
Welche Informationspflichten zum Energieverbrauch haben Immobilienmakler bei einer Immobilienanzeige? Der BGH hat entschieden, dass Makler in ihren Anzeigen Informationen aus dem Energieausweis angeben müssen. Dazu zählen insbesondere die Art des Energieausweises, der wesentliche Energieträger, das Baujahr des Wohngebäudes, die Energieeffizienzklasse und Verbrauchsangaben.
Legionellen im Trinkwasser
Welche Ansprüche haben Mieter, wenn sie aufgrund von Legionellen im Trinkwasser erkranken? Bei einer Pflichtverletzung – etwa bei unterlassenen Kontrollmaßnahmen – können Vermieter haften. Dafür muss aber nicht nur die Pflichtverletzung des Vermieters, sondern auch der Legionellen-Befall als Ursache der Erkrankung bewiesen werden. Hierzu hat der BGH jetzt ein Urteil gefällt.
Auskunft bei Anschuldigungen?
Wird ein Mieter von Nachbarn und Mitmietern gegenüber der Vermieterin beschuldigt, den Hausfrieden zu stören, hat er keinen Anspruch gegenüber der Vermieterin zu erfahren, wer welche Anschuldigungen erhoben hat. Dies gilt nach dem Amtsgericht München jedenfalls dann, wenn der Mieter von der Vermieterin bislang lediglich aufgefordert wurde, das vorgeworfene „aggressive“ Verhalten zu unterlassen.
Feststellungsklage bei asbesthaltigen Bodenplatten
Der BGH hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob das für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse auch dann vorliegt, wenn eine vertragliche Pflichtverletzung bisher noch nicht zu einer Rechtsgutsverletzung geführt hat und das Risiko des Eintritts eines künftigen Schadens infolge der Pflichtverletzung nur minimal über dem allgemeinen Lebensrisiko liegt und daher sehr gering ist.
Schadenminimierungspflicht des Vermieters: Inkassoaufwand nicht auf den Mieter abwälzbar
Vermieter dürfen offene Forderungen nicht ohne weiteres durch ein Inkassobüro eintreiben lassen und die Kosten vom Mieter ersetzt verlangen.
Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung
Der Bundesgerichtshof entschieden, welche Anforderungen an die gemäß § 554 Abs. 3 BGB erforderliche Modernisierungsankündigung zu stellen sind.
Wasserrohrbruch: Vermieter haftet nicht für Schäden an eingelagerten Kunstwerken
Nach Feststellung eines Wasserschadens darf der Vermieter zunächst alles Nötige veranlassen, um weitere Schäden zu vermeiden, ehe er den Mieter informiert. Etwas anderes kann gelten, wenn der Vermieter weiß, dass der Mieter in den betroffenen Räumen Wertgegenstände eingelagert hat.
Vermieter darf Mieterwohnung nicht eigenmächtig räumen
Vermieter, die unberechtigt zur Selbsthilfe greifen, haften für die Folgen einer solchen kalten" Wohnungsräumung."