Muss der Nachbar die Überwachungskamera dulden?
Die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, muss unter Umständen geduldet werden. Ob allein ein sog. „Überwachungsdruck“ einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Das hat das Amtsgericht München entschieden und die Klage eines Nachbarn auf Beseitigung einer Kamera abgewiesen.
BGH ändert seine Rechtsprechung zum Einheitswertbescheid
Entscheidungsbesprechung mit Praxishinweis: Erleichterte Durchsetzung von Wohngeldforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Zwangsversteigerung