Leistungsfähigkeit des Mieters: Voraussetzungen der Kündigung
Wann kann der Vermieter kündigen, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Mieters gefährdet erscheint, der in das Mietverhältnis des Vormieters eingetreten ist? Der BGH hat entschieden, dass ein wichtiger Grund nur vorliegt, wenn dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Eine Unfähigkeit des Mieters zur Leistung der Miete muss konkret dargelegt werden.
Kündigung nach Drohungen und massiven Beleidigungen
Einem Mieter, der am Rande von innerpartnerschaftlichen Auseinandersetzungen auch Nachbarn massiv beleidigt und bedroht, darf ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Im Verfahren hatte der beklagte Mieter die Vorwürfe bestritten. Das Gericht war nach der Beweisaufnahme aber von der Richtigkeit der Zeugenaussagen überzeugt.
Kündigung bei Zahlungsrückstand: Landgericht stärkt Mieter
Welche Folgen hat eine hilfsweise fristgemäße Kündigung, wenn der Vermieter bei einem Zahlungsrückstand fristlos kündigt? Das Landgericht Berlin hat Mieter gestärkt, die in solchen Fällen den offenen Betrag rechtzeitig nachträglich begleichen. Die hilfsweise erklärte Kündigung ist nach dem Gericht unwirksam, weil mit Zugang der fristlosen Kündigung der Mietvertrag sofort beendet werde.
Mietkündigung: Wirtschaftliche Verwertung oder Generalklausel?
Wann besteht nach § 573 BGB ein „berechtigtes Interesse“ des Vermieters an einer Kündigung? Der BGH hat das Verhältnis der Generalklausel für Wohnraumkündigungen zu den im Gesetz typisierten Regeltatbeständen konkretisiert. Demnach kann sich auch aus den weiteren Umständen eine Nähe zu einer Verwertungskündigung ergeben. Im Streitfall wollte der Vermieter ein Wohngruppenprojekt umsetzen lassen.
Härtefälle für Mieter: Widerspruch gegen Kündigung
Der BGH hat die Anforderungen an die Prüfung von Härtegründen konkretisiert, die Mieter bei der Kündigung vortragen. Nach § 574 BGB können Mieter einer Kündigung widersprechen und verlangen, dass das Mietverhältnis fortgesetzt wird, wenn bestimmte Härtegründe vorliegen. Die BGH-Richter bekräftigten die Prüfungspflichten der Gerichte und die Bedeutung der Interessenabwägung.
Mietvertragskündigung: BGH ändert Rechtsprechung bei Eigenbedarf
Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eigenbedarfskündigungen geändert. Demnach ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht schon deshalb unwirksam, weil es der Vermieter unterlassen hat, dem Mieter im selben Haus oder Anwesen eine verfügbare Ersatzwohnung anzubieten. Die BGH-Richter klärten zudem, inwieweit Gesellschafter einer GbR Eigenbedarf geltend machen können.
Unwirksame Kündigung bei Härtefall für Mieter
Wann liegt ein Härtefall vor, der die Kündigung des Mietverhältnisses wegen persönlicher Umstände des Mieters unwirksam macht? Der BGH hat entschieden, dass schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters im Einzelfall zur Folge haben, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gem. § 543 BGB trotz einer erheblichen Pflichtverletzung nicht gegeben ist.
Mietrückstände: Bis wann darf der Vermieter kündigen?
Der BGH hat die Anwendbarkeit des § 314 Abs. 3 BGB im Wohnraummietrecht bei einer Kündigung wegen älterer Mietrückstände verneint. Demnach muss der Vermieter nicht innerhalb einer insoweit „angemessenen Frist“ kündigen. Dies war bislang umstritten. Auch eine „Verwirkung“ des Kündigungsrechts nach allgemeinen Grundsätzen lehnten die Bundesrichter im entschiedenen Fall ab.
Umstrittenes Kündigungsrecht: Bausparkasse unterliegt
Das OLG Stuttgart hat der Klage einer Bausparerin stattgegeben, die sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags gewehrt hatte. In erster Instanz hatte das Landgericht Stuttgart die Klage noch abgewiesen. Das OLG Stuttgart widerspricht damit der Ansicht anderer Gerichte zu einem möglichen Kündigungsrecht von Bausparkassen bei langjährigen und zuteilungsreifen Bausparverträgen.
Kündigung bei unwahren Behauptungen
Die unwahre Behauptung einer Mieterin gegenüber Mitmietern, der Vermieter sei geldgierig und habe sie sexuell belästigt, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Weil die Anschuldigungen der Mieterin ohne erkennbaren Anlass erfolgt waren, konnte dem Vermieter nach Ansicht des Gerichts die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden.