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OLG München - Entscheidung vom 09.01.2020

29 W 1380/19 Kart

Normen:
AEUV Art. 101
AEUV Art. 263, § 267
ZPO § 148,§ 252
ZPO § 574 Abs. 1
ZPO § 574 Abs. 2
GWB § 33 Abs. 4
AEUV Art. 101
AEUV Art. 263
ZPO § 148
ZPO § 574 Abs. 1
ZPO § 574 Abs. 2
GWB § 33 Abs. 4
AEUV Art. 267
ZPO § 252
ZPO § 148

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 23.09.2019 wird zurückgewiesen. I. Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche vor dem Landgericht München I gegen die Beklagten [...]
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