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Zu den – öffentlich-rechtlich organisierten – berufsständischen Versorgungseinrichtungen gehörten vor allem die Versorgungswerke der kammerfähigen freien Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Architekten usw.), aber auch die Zusatzversorgungseinrichtungen der Bühnenangestellten, Orchestermitglieder, Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (soweit diese ihre Versorgungslast nicht durch Pensionskassen abwickeln), die Landwirtschaftliche Alterskasse, die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes und einiger ursprünglich öffentlich-rechtlich organisierter Berufe wie Schornsteinfeger und Seelotsen. Nur öffentlich-rechtlich organisiert sind, aber nicht im weiteren Sinne zu den berufsständischen Versorgungen gehörten die nichtdynamische Höherversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung (soweit es sie überhaupt noch gibt) sowie einige aus historischen Gründen öffentlich-rechtlich organisierte [...]
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