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Um die Inklusion behinderter Menschen zu erreichen, wurden vor allem mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) Förderungsmaßnahmen gebündelt. So sind seit 01.01.2020 alle Sozialleistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen im SGB IX zusammengefasst. Die entsprechenden Regelungen im SGB XII entfielen mit Wirkung zum 31.12.2019. § 49 SGB IX regelt dabei die Leistungen, die zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden. Erbracht werden die erforderlichen Leistungen, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Frauen mit Behinderungen werden gleiche Chancen im Erwerbsleben zugesichert, insbesondere durch in der beruflichen Zielsetzung geeignete, wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben [...]
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