In der Praxis hat sich folgende Vorgehensweise bewährt: 1. Erstberatung: - Erläuterung der Struktur des Zugewinnausgleichs - Besprechung einer vorläufigen Strategie . 2. Zeitgleich: - schriftliche Anforderung der Auskünfte und Belege betreffend Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen beim Mandanten - schriftliches Auskunftsverlangen mit Fristsetzung an Gegner über dessen Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen sowie das privilegierte Anfangsvermögen mit angemessener Fristsetzung - nach Fristablauf Stufenantrag auf Auskunft, ggf. eidesstattliche Versicherung und Zahlung 3. Übermittlung der Auskünfte des Gegners an Mandanten mit der Bitte um Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit 4. Vorläufige Anspruchsberechnung als Grundlage des ausführlichen Mandantengesprächs 5. Schriftliche Anspruchsberechnung an Mandanten übersenden mit der Bitte um Überprüfung, ggf. Korrektur oder Ergänzung und schriftliche Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit 6. Besprechung der [...]