Das Familienrecht bietet wie kein zweites Rechtsgebiet eine „Spielwiese“ für Anwälte, die auf Einigungen hinarbeiten möchten. Das liegt daran, dass die Verflechtungen der Familienmitglieder mannigfaltig sind und dass deren Interessen sich nicht alle auf einen Nenner, nämlich auf Euro, umrechnen lassen. In Rechtsgebieten, in denen es nur um Forderungen in Geld geht und in denen die Parteien nach Klärung der Forderungshöhe keine „Beziehung“ mehr haben, findet sich die Einigung i.d.R. wie auf dem Basar: Beide Parteien errechnen eine Maximal-Position, man feilscht und trifft sich häufig „in der arithmetischen Mitte“. Für die Verhandlung eines Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrags ist diese Vorgehensweise unbrauchbar. Das Einnehmen einer rechnerischen Maximalposition geht nämlich in der Regel nur, indem man den Anderen persönlich entwertet, wider besseren Wissens bestreitet oder Unwahres behauptet. Damit kann man die Bereitschaft des Anderen, überhaupt verhandeln [...]