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Zunächst muss die gesetzliche erbrechtliche Situation ermittelt werden. Der Tod eines Ehegatten hat, je nachdem, zu welchem verfahrensrechtlichen Zeitpunkt im Hinblick auf das Scheidungsverfahren er eintritt, unterschiedliche Bedeutung. Verstirbt ein Ehegatte, wird der Überlebende Erbe nach den allgemeinen erbrechtlichen Vorschriften. Ob die Ehegatten noch zusammen oder bereits getrennt lebten, spielt dabei keine Rolle. Der Überlebende erhält die Hinterbliebenenversorgung (z.B. Witwer-/Witwenrente). Die Höhe des Erbteils des überlebenden Ehegatten hängt vom Güterstand ab. Der Ausgleich des Zugewinns wird im gesetzlichen Güterstand fiktiv und pauschal dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um 1/4 der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben (§ 1371 Abs. 1 BGB). Nur dem überlebenden Ehegatten steht ein Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB zu, nicht den Erben des [...]
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