Jede Trennungs-/Scheidungsvereinbarung sollte sich auch klärend der Frage der Steuern widmen. Dazu ist zunächst festzustellen, für welche zurückliegenden Steuerjahre noch keine bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide vorliegen, denn für diese Jahre besteht Regelungsbedarf, und zwar zu den Fragen: Für welche Jahre ist Zusammenveranlagung steuerlich noch möglich (siehe Teil 10/8.14.2)? Für welche Jahre ist Zusammenveranlagung von den Ehegatten gewünscht (siehe Teil 10/8.14.3)? Wie werden Nachzahlung/Erstattung im Fall von Zusammenveranlagung verteilt (siehe Teil 10/8.14.4)? Welche Vereinbarung soll zum „begrenzten Realsplitting“ getroffen werden (siehe Teil 10/8.14.5)? Einzelheiten zum Thema Steuern finden sich in Teil [...]