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Ein in der Praxis häufig vorkommendes Problem sind Verfügungen, die ein Ehepartner meist kurz vor der Trennung oder aber während des Getrenntlebens ohne oder gegen den Willen des anderen über Konten veranlasst, auf welche er (noch) Zugriff hat. Dies ist meist die einfachste Möglichkeit, sich kurzfristig liquide Mittel zu beschaffen, um für den Fall, dass beispielsweise Unterhaltsansprüche nicht oder nur beschränkt geleistet werden, für einen gewissen Zeitraum die Versorgung zu sichern. Andere Gründe liegen in dem Misstrauen gegenüber dem Ehegatten, dass dieser in gleicher Art und Weise verfügen könnte, so dass diese Vermögenswerte dann der eigenen Verfügungsgewalt entzogen werden. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Konstellationen denkbar, die in den Mandatssituationen erörtert werden. Die Frage, ob Ausgleichs- oder Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Kontoabhebungen bestehen, hängt davon ab, wann die Abhebungen erfolgten und über welche Art Konto [...]
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