Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster 1 Muster 2 Ihr Mandant will nicht geschieden werden. Ganz gleich, ob diese Entscheidung einen emotionalen, vielleicht einen religiösen, Hintergrund hat oder es die wirtschaftlichen Folgen der Ehescheidung sind, die den Mandanten bewegen, von Ihnen wird erwartet, dass Sie in die juristische Trickkiste greifen, um die Rechtskraft möglichst hinauszuzögern. Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster 1 Muster 2 Wurde der Trennungszeitpunkt korrekt angegeben? Gab es Versöhnungsversuche? Gibt es Aspekte, die gegen eine Zerrüttung sprechen? Liegen sonstige Härtegründe vor? Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster 1 Muster 2 Dass der Mandant „niemals“ geschieden werden wird, sollte ihm (wenn überhaupt) erst in hohem Lebensalter versprochen werden. Im Übrigen geht es meist darum, den Zeitpunkt der Rechtskraft hinauszuzögern. 1. Wer nicht geschieden werden will, kann für sich die Dreijahresfrist des § 1566 Abs. 2 BGB in [...]