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Aus den in Kapitel 18.A.14 genannten Gründen ist es aus Anwaltssicht zu kurz gedacht, dass jede Mediation „zwei Mandate vom Anwaltsmarkt ziehe“. Denn jede ordnungsgemäß durchgeführte Mediation bedarf eigentlich zweier Beratungsanwälte. Die Praxis sieht dort anders aus, wo unter nicht-anwaltlichen Mediatoren das Vorurteil verbreitet ist, dass die beratende Beteiligung von Anwälten der Konfliktverschärfung dient und jede Mediation zum Scheitern bringt. In diese Richtung kann anwaltliches Marketing hilfreich sein. Dieses Bild von der Anwaltschaft zu verändern, kann sich jeder Berufsträger zur Aufgabe machen, indem er offensiv an Mediatoren herantritt und sich ihnen als jemand zu erkennen gibt, der kein Konflikttreiber sein will. Denn eigentlich müssten alle Mediatoren in ihrer Ausbildung gelernt haben, wie wichtig flankierende Rechtsberatung für das Gelingen der Mediation ist und dass kein tragfähiger Kompromiss möglich ist, ohne dass man gut informiert ist und seinen [...]
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