Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Die seit 2022 voneinander geschiedenen Eltern des siebenjährigen Lukas praktizieren erfolgreich das paritätische Wechselmodell, d.h., Lukas lebt wechselnd zwei Wochen bei der Mutter und zwei Wochen beim Vater. Mit Erstwohnsitz ist Lukas bei der Mutter gemeldet, mit Zweitwohnsitz beim Vater. Der Vater zahlt an die Mutter monatlich 200 € Kindesunterhalt. Die Mutter lebt mit ihrem neuen Freund zusammen, im Haushalt des Vaters wohnt keine weitere volljährige Person. Das Kindergeld wird der Mutter ausgezahlt. Im Beratungsgespräch am 22.03.2023 fragen die Eltern, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen der Vater den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende beanspruchen kann. Ein Bezug durch die Mutter kommt wegen des Zusammenlebens mit dem neuen Freund nicht in Frage. Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren In welchen Haushalt ist das Kind aufgenommen? Bei welchem Elternteil/welchen Elternteilen ist das Kind gemeldet? Wem wird das [...]