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Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Nuran begibt sich Anfang April 2022 in Ihre Wiesbadener Kanzlei. Sie berichtet Ihnen Folgendes: Sie habe 1996 in Izmir die Ehe mit Mesut geschlossen. Mesut habe damals in Deutschland gewohnt und sie Anfang 1998 nach Frankfurt geholt. Aus der Ehe seien fünf Kinder hervorgegangen, das jüngste Kind sei zwei Jahre alt. Anfang 2020 habe Mesut ihr mitgeteilt, dass er sie schon seit 1998 mit mehreren Frauen betrogen habe. Deshalb werde sie von ihren türkischen Nachbarn auch herablassend behandelt. Sie habe sich Ende August 2021 in Wiesbaden von Mesut aufgrund eingetretener Zerrüttung scheiden lassen. Ihres Wissens sei die Scheidung nach türkischem Recht erfolgt. Sie habe Ende Juni 2021 zusammen mit ihrem Ehemann eine schriftliche Rechtswahl getroffen, wonach hinsichtlich des Unterhalts türkisches Recht anzuwenden ist. Nuran, die in Wiesbaden wohnt, will nun wissen, ob und welche Unterhaltsansprüche ihr zustehen. Sie habe keine Einkünfte, [...]
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