Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die ausländische Staatsangehörigkeit einer oder beider Beteiligten steht der Anwendung des GewSchG nicht entgegen. Nach Art. 17a EGBGB unterliegen die Nutzungsbefugnis für die im Inland belegene Ehewohnung und die im Inland befindlichen Haushaltsgegenstände sowie damit zusammenhängende Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote den deutschen Sachvorschriften. Am 11.01.2015 ist die Europäische Gewaltschutzverordnung (EuGewSchVO) in Kraft getreten, die eine grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gewaltschutzmaßnahmen in Zivilsachen vorsieht, ohne dass es dafür eines Anerkennungsverfahrens bedarf. Opfer von Gewalt sollen durch die Neuregelungen effektiv und europaweit geschützt werden. Der Anwendungsbereich der Verordnung sowie die Voraussetzungen für eine Anerkennung und Vollstreckung der getroffenen Schutzmaßnahmen im Ausland sind in der EuGewSchVO [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen