Jeder Mandant muss, wenn es um eine eigengenutzte Immobilie geht, danach gefragt werden, ob Zulagen nach dem bis zum 31.12.2005 geltenden Eigenheimzulagengesetz in Anspruch genommen worden sind. Diese Zulagen wurden lediglich bei Eigennutzung, also nicht bei Fremdvermietung gewährt. Eigenheimzulagen sind unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen, sei es in Form der Erhöhung des Mietwerts, sei es in Form der Verringerung der aufzubringenden Belastungen (OLG München, FamRZ 1999, [...]