Im Bereich der elterlichen Verantwortung sind zunehmend an die Stelle des (subsidiär weiter geltenden) nationalen Rechts Bestimmungen des europäischen Gemeinschaftsrechts und internationale Abkommen getreten. Im Einzelnen: In der EU (ausgenommen Dänemark) ist ab dem 01.03.2005 die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 22.12.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa-VO) wirksam geworden.1 Verordnung (EU) Nr.2201/2003 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebands anzuwendenden Rechts, ABl EU Nr. L 343, 10 (Jayme/Hausmann, Nr. 34; sie ersetzt in allen Verfahren, die die elterliche Verantwortung betreffen, die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates vom 29.05.2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und [...]