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Zunehmend weisen familienrechtliche Fallgestaltungen, die im Inland gerichtlich zu bearbeiten sind, Auslandsbezug auf, sei es, dass eine oder mehrere Personen ausländischer Nationalität beteiligt sind oder Personen inländischer Nationalität sich im Ausland aufhalten. Bei derartigen grenzüberschreitenden Bezügen ist im Familienrecht zunächst prozessual die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Konkurrenz zu möglicherweise (auch) zuständigen ausländischen Gerichten für die Bearbeitung des Falls angesprochen. Daneben sind jedoch weitere praktisch wichtige verfahrensrechtliche Fragestellungen aufgeworfen. Beispielhaft seien an dieser Stelle die ausländische Rechtshängigkeit, die Anwendung eines vorgesehenen Schuldausspruchs bei der Scheidung, der Umfang der Beachtung ausländischen Prozessrechts, Zustellung und Ladung im Ausland erwähnt. Von erheblicher Bedeutung sind neben den verfahrensrechtlichen Fragen auch Kenntnisse über die Anerkennung und [...]
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