Checkliste: Inhaltskontrolle von Scheidungsvereinbarungen Grundsatz der Disponibilität der Scheidungsfolgen bleibt bestehen Aber: Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen darf durch vertragliche Vereinbarungen nicht unterlaufen werden keine ungerechtfertigte Lastenverteilung keine evident einseitige Gestaltung besonders genaue Prüfung, wenn in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingegriffen wird größere Dispositionsfreiheit in den Randbereichen des Scheidungsfolgenrechts ↓ ↓ Unterhalt Kernbereiche des Scheidungsfolgenrechts Randbereiche des Scheidungsfolgenrechts (Reihenfolge der Bedeutung) (Reihenfolge der Bedeutung) Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB) ↓ ↓ Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB) Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB) ↓ ↓ Altersunterhalt (§ 1571 BGB) Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 BGB) ↓ Krankheitsvorsorgeunterhalt und Altersvorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 2, erste Variante, Abs. 3 BGB) [...]