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A. Die Polizeibehörde ist nicht ermächtigt, einen Pkw allein deshalb abschleppen zu lassen, weil er sich nicht in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet. B. 1. Die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme durch die Polizei ist nur zulässig, wenn der polizeiliche Zweck durch Maßnahmen gegen Störer nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. 2. Die Spezialvorschrift des § 17 Abs. 1 StVZO schließt für ihren Anwendungsbereich den Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel aus. Gleiches gilt hinsichtlich der Beschlagnahme.
DAR 1993, 363 DÖV 1994, 82 ESVGH 43, 240 VerkMitt 1993, 71 ZfS 1993, 287 [...]
Die im Widerspruchsverfahren erstmals erklärte Bereitschaft eines Kraftfahrers, dem die Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines zu Recht von der Behörde geforderten Eignungsgutachtens entzogen wurde, sich nunmehr der Begutachtung zu unterziehen, rechtfertigt noch nicht ohne weiteres die Annahme, der Betroffene sei wieder als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen; dazu bedarf es vielmehr regelmäßig der Vorlage eines positiven Gutachtens.
Nicht rechtskräftig DAR 1993, 309 VRS 85, 237 VerkMitt 1993, 72 ZfS 1993, 214 [...]
A. 1. Bereits die rechtzeitig erfolgte Zusendung des Anhörungsbogens im Ordnungswidrigkeitenverfahren bewirkt den Anstoß des Erinnerungsvermögens des betroffenen Fahrzeughalters; der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte bedarf es zu diesem Zweck nicht. 2. Eine verzögerte Aktenübersendung im Ordnungswidrigkeitenverfahren an den Bevollmächtigten des Fahrzeughalters führt nicht notwendig zu der Annahme, die Bußgeldbehörde habe bei der Feststellung des Fahrzeugführers unzulänglich ermittelt.
NZV 1993, 47 VRS 84, 73 VerkMitt 1992, 93 ZfS 1993, 216 [...]
1. Erhebliche Zweifel an der Kraftfahreignung, die die Verkehrsbehörde berechtigen, zur Klärung des Sachverhalts die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens anzuordnen, können auch durch hinreichend schwerwiegende psychische Auffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs entstehen. 2. Psychische Auffälligkeiten können nur dann die Erhebung eines amtsärztlichen Gutachtens rechtfertigen, wenn ihnen hinreichend konkrete tatsächliche Anhaltspunkte zugrunde liegen und ein Bezug zur Fahreignung möglich erscheint.
NZV 1992, 502 VRS 84, 63 VerkMitt 1992, 99 ZfS 1993, 108 [...]