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Weiß der Versicherer zum Zeitpunkt der Auszahlung der Entschädigungsleistung positiv von einer Obliegenheitsverletzung des Kunden (hier: Nichtangabe von Vorschäden), ist die vorbehaltlose Leistung in Kenntnis eines Verstoßes als Verzicht seines Leistungsverweigerungsrechts anzusehen. Ein Rückforderungsanspruch scheitert bereits deswegen.
MDR 1999, 739 OLGReport-Karlsruhe 1999, 125 SP 1999, 22 ZfS 1999, 201 r+s 1999, 17 [...]