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OLG Karlsruhe (3 Ss 284/84) | Datum: 22.01.1985
'...§ 34 Abs. 3 StVO verbietet lediglich den Unfallbeteiligten i.S. des § 34 Abs. 2 StVO , Unfallspuren zu beseitigen, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind .. . Zwar ist vom Wortlaut des § 34 Abs. [...]