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1. Der HUK-Verband ist nur dann passivlegitimiert, wenn das Schädigerfahrzeug bei der Einreise ein vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen eines bestimmten ausländischen Gebiets geführt hat. 2. Ist am Unfall ein Lkw mit Anhänger beteiligt, so reicht es nicht aus, wenn nur die den Anhänger betreffende grüne Versicherungskarte vorgelegt wird.
Vgl. dazu auch LG Mannheim VersR 1991, 1144 ; AG Hamburg VersR 1991, 1402 VersR 1992, 1217 [...]