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Rechtsgebiet
Gericht
Jahr
Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei Abschluss des Behandlungsvertrags mit einer juristischen Person (z. Bsp. einem Krankenhausträger); Ambulante Leistungserbringung durch lediglich im Rahmen eines Anstellungs- oder Beamtenverhältnisses in der Erfüllung ihrer eigenen Dienstaufgaben tätig werdenen Ärzten
BGH (III ZR 38/23) | Datum: 04.04.2024
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