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OLG Karlsruhe (10 U 90/88) | Datum: 25.11.1988
»... Der Bekl. [Kraftfahrer] hat den Unfall in alkoholbedingt absolut fahruntüchtigem Zustand verursacht; er ist deshalb wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs .. sowie wegen Körperverletzung rechtskräftig [...]